DGUV Regel 113-020 – wichtige Hinweise für Maschinenbetreiber
Hydraulikschlauchleitungen sind sicherheitsrelevante Bauteile, denn von ihnen können bei unsachgemäßer Verwendung erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen. Sie gelten deshalb auch rechtlich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als überwachungspflichtige Arbeitsmittel. Die deutsche gesetzliche Unfallsversicherung (DGUV) erklärt in ihrer DGUV Regel 113-020 (ehemals DGUV 113-015), wie die Prüf- und Dokumentationspflichten, die sich aus der BetrSichV ergeben, in der Praxis umgesetzt werden können und sollten. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen:
Verantwortlichkeiten und Pflichten gemäß DGUV 113-020 und BetrSichV
Die grundlegende Pflicht ist die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitenden, wie sie im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) verankert ist. Um diese Pflicht zu erfüllen, schreiben §§ 5 und 6 ArbSchG sowie §3 BetrSichV die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vor. Sie wird in Bezug auf Hydraulikschlauchleitungen nach folgendem Schema angefertigt:
- Gefährdung ermitteln: Welche technischen, organisatorischen oder umweltbedingten Einflüsse wirken auf die Leitung?
- Risiken bewerten: Wie wahrscheinlich ist das Versagen der Schlauchleitung? Welche Folgen entstehen bei Versagen?
- Schutzmaßnahmen festlegen: z.B. Leitungsschutz, Personenschutz, Prüffrist verkürzen, Austausch.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind außerdem Prüffristen für die Arbeitsmittel festzulegen. Diese richten sich nach den individuellen Einsatz- und Umweltbedingungen der Maschine/ Schlauchleitung und müssen angepasst werden, sobald sich die Bedingungen ändern. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die definierten Schutzmaßnahmen und die Überprüfung dieser Maßnahmen müssen schließlich schriftlich dokumentiert werden.
Wichtig: Der Betreiber trägt immer die Gesamtverantwortung. Das heißt, er hat dafür Sorge zu tragen, dass
- Prüfungen fristgerecht durchgeführt werden
- geeignete Maßnahmen ergriffen werden
- Prüfungsergebnisse und durchgeführte Maßnahmen dokumentiert werden
Um das zu gewährleisten, kann er Aufgaben intern oder extern delegieren. Die übergeordnete Verantwortung kann er jedoch nicht abgeben – er bleibt bei jedem Schritt des Prozesses in der Pflicht.

Inhalt der DGUV Regel 113-020 im Überblick
Die Regel bündelt Praxiswissen rund um den sicheren Umgang mit Hydraulik-Schlauchleitungen. Sie beschreibt die häufigsten Gefährdungen und definiert Maßnahmen, um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken. Dabei berücksichtigt sie den gesamten Lebenszyklus einer Hydraulikschlauchleitung von der Auswahl der Bauteile, über die Konfektionierung bis hin zur Montage an der Anlage. Sie ist eine wertvolle Hilfe, um die abstrakten rechtlichen Pflichten im Betriebsalltag umzusetzen, da sie beispielsweise herangezogen werden kann, um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder die vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen.
Prüfungen nach DGUV 113-020
Die Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen ist laut DGUV eine der zentralen Maßnahmen für den sicheren Anlagenbetrieb. Wie wichtig diese Prüfungen sind, wird auch dadurch deutlich, dass Sie laut BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gefordert werden. Sie haben also eine konkrete gesetzliche Vorschrift als Grundlage. Die DGUV 113-020 gibt Empfehlungen sowohl für den Umfang der Prüfung als auch für die Kriterien nach denen geprüft und entschieden werden sollte.
Typische Prüfpunkte sind beispielsweise:
- Leckagen an Schlauch oder Armatur
- Beschädigungen, Risse oder Abrieb
- Verformungen (z. B. Knicke, Blasenbildung)
- korrekte Verlegung und Bewegungsspielraum
- Zustand der Armaturen
- Einhaltung von Verwendungsdauer und Kennzeichnung
Für Betreiber ist wichtig zu wissen, dass Schlauchleitungen nicht einfach von einem beliebigen Mitarbeiter geprüft werden dürfen. Die Prüfung muss durch eine zur Prüfung befähigte Person nach DGUV 113-020 erfolgen. Diese Qualifikation erhält man durch:
- Berufsausbildung
- Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit und entsprechende Weiterbildung

Dokumentationspflichten – Digitales Schlauchmanagement von Schmitter Hydraulik
Aus der BetrSichV ergibt sich die Pflicht zur nachvollziehbaren Dokumentation jeder DGUV Prüfung. Werden die Ergebnisse nicht schriftlich festgehalten, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. „Schriftlich“ heißt aber nicht zwangsläufig mit Stift und Papier, denn das kann je nach Zahl der zu prüfenden Maschinen und Schlauchleitungen schnell unübersichtlich werden. Die DGUV-Regel 113-020 gibt ausdrücklich an, dass digitale Lösungen erlaubt sind.
Wir haben eine Lösung entwickelt, um die Prüfung von Schlauchleitungen effizienter, intuitiver und vollständig transparent zu machen. Unsere Prüfsoftware SH connect ermöglicht unseren Servicepartnern die übersichtliche Katalogisierung des gesamten Maschinenparks und die eindeutige Identifikation jeder Schlauchleitung. DGUV-Prüfvorgänge können direkt in der App gestartet und durchgeführt werden, inkl. Fotodokumentation des Zustands der Schlauchleitungen. Am Ende der Prüfung wird deren Ergebnis in einem offiziellen Prüfzertifikat festgehalten. Das Dokument wird anschließend an den Betreiber übersendet und zusätzlich in der App gespeichert. Betreiber erhalten auf Wunsch Zugang zum App-Dashboard, um den aktuellen Prüfstatus jederzeit einsehen zu können.

Mit Beauftragung unserer Servicepartner erfüllen Sie alle Ihre Betreiberpflichten, ohne selbst Zeit und Arbeitskraft investieren zu müssen. Als Teil eines Full-Service-Konzepts endet die Leistung unserer Partnerbetriebe nämlich nicht mit der Prüfung: In Rücksprache mit Ihnen reagieren sie auf die Prüfungsergebnisse und führen notwendige Instandsetzungsarbeiten fachkundig durch.
Ähnliche Artikel





