Meldestelle zur „Whistleblower-Richtlinie“

Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, verdienen besonderen Schutz. Dafür wurde von der EU die „Whistleblower-Richtlinie“ verabschiedet, und Unternehmen ab einer gewissen Größe sind verpflichtet, einen Meldekanal für mögliche Hinweise einzurichten. Diesen Meldekanal finden Sie im Folgenden.

Die Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu etwaigen Verstößen gegen Gesetze und interne Richtlinien sowie Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden.

Erläuterungen

Felder mit * müssen ausgefüllt werden, andere können Sie frei lassen. Beschreiben Sie bitte das Ereignis so präzise wie möglich. Geben Sie auch die Zeit oder den Zeitraum des Ergebnisses an.

Sie können relevante Anlagen als pdf zu dem Ereignis hochladen, aber bitte beachten Sie hierbei die DSGVO und vermeiden Sie Angaben anderer Personen, deren Einverständnis Sie nicht eingeholt haben.

Spätestens nach 7 Tagen bekommen Sie eine Rückmeldung des Eingangs der Meldung und spätestens nach 3 Monaten erfolgt eine Reaktion i. S. d. § 17 Abs. 2 HinSchG.