Meldestelle zur „Whistleblower-Richtlinie“
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, verdienen besonderen Schutz. Dafür wurde von der EU die „Whistleblower-Richtlinie“ verabschiedet, und Unternehmen ab einer gewissen Größe sind verpflichtet, einen Meldekanal für mögliche Hinweise einzurichten. Die Meldekanäle, die wir für Sie bereitstellen finden Sie im Folgenden.
Die Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu etwaigen Verstößen gegen Gesetze und interne Richtlinien sowie Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden.

So können Sie einen Verstoß melden
Über unser Hinweisgeberportal:
Über das Portal haben Sie die Möglichkeit, uns mithilfe eines Formulars auf Verstöße aufmerksam zu machen.
Beim Ausfüllen gibt es folgendes zu beachten: Felder mit * müssen ausgefüllt werden, andere können Sie frei lassen. Beschreiben Sie bitte das Ereignis so präzise wie möglich. Geben Sie auch die Zeit oder den Zeitraum des Ergebnisses an.
Sie können relevante Anlagen als PDF zu dem Ereignis hochladen, aber bitte beachten Sie hierbei die DSGVO und vermeiden Sie Angaben zu anderen Personen, deren Einverständnis Sie nicht eingeholt haben.
Spätestens nach 7 Tagen bekommen Sie eine Rückmeldung des Eingangs der Meldung und spätestens nach 3 Monaten erfolgt eine Reaktion i. S. d. § 17 Abs. 2 HinSchG.

Per E-Mail an:
hinweisgeber@schmitter-hydraulik.de

Auf dem Postweg:
Strengvertraulich
Schmitter Hydraulik GmbH
Meldestelle für Hinweisgeber
Am Stöckleinsbrunnen 1
97762 Hammelburg